Statuserklärung

Offen Es darf gemäß den üblich geltenden Bestimmungen geangelt werden (siehe Lizenz und Revierbestimmung!)
Fischbesatz Max. 2 Raubfische pro Kalenderwoche und max. 2 Friedfische pro Kalenderwoche dürfen entnommen werden. Maßige Fische dürfen nicht zurückgesetzt werden!
Friedfischbesatz Max. 2 Friedfische pro Kalenderwoche dürfen entnommen werden. Maßige Fische dürfen nicht zurückgesetzt werden!
Raubfischbesatz Max. 2 Raubfische pro Kalenderwoche dürfen entnommen werden. Maßige Fische dürfen nicht zurückgesetzt werden!
Fischverbot Angeln verboten!
Friedfischverbot Friedfischangeln verboten!
Raubfischverbot Raubfischangeln verboten!
Spinn- und Fliegenfischverbot Spinn- und Fliegenfischen verboten!
Schongebiet Angeln verboten!